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Warum fährt die Streife nur im Sommer während der Hauptreisezeit?

Answer

Die Motorradstreifen unterliegen nicht dem Rettungsdienstgesetz oder der öffentlich-rechtlichen Vorhaltung im Rettungsdienst.
Die Streife zählt somit nicht als offizielles Rettungsmittel im Sinne der Notfallrettung.

Da die Motorradstreife auch während der Dienstzeit Rettungseinsätze als First Responder übernimmt, muss sie deshalb über eine Ausnahmegenehmigung dazu bemächtigt und der Bezug zum Rettungsdienstgesetz hergestellt werden.

Unter die Ausnahmegenehmigung fallen unter anderem die Benutzung von Sonderrechten im Straßenverkehr (Blaulicht und Martinshorn), das Betreten von Autobahnen, das Verlassen oder Auffahren von Autobahnen über andere Wege ausser den Aus- und Zufahrten, Überholen von Fahrzeugen über den rechten Fahr- oder Seitenstreifen, sowie das Fahren entgegen der Fahrtrichtung.
Die Ausnahmegenehmigung wird von der Regierung von Oberfranken erteilt und ist auf die Hauptreisezeit beschränkt.

Somit kann die Motorradstreife auch nur in diesem Zeitraum ihren Dienst versehen.